Leistungen · Gemeinnützigkeit
Vereine & Stiftungen – gut beraten.
Wir betreuen seit vielen Jahren gemeinnützige Stiftungen und Vereine sowie andere gemeinnützige Organisationen (z. B. gGmbH) – mit speziellem Know-how in allen Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts, insbesondere in der Abgrenzung der Gemeinnützigkeit zu steuerpflichtiger wirtschaftlicher Tätigkeit.
Sie führen einen Verein?
Sie wollen einen gemeinnützigen Verein gründen oder dessen Gemeinnützigkeit erhalten – unter Berücksichtigung der sehr engen steuerlichen Vorschriften, auch beim Risiko der steuerlichen Haftung der Geschäftsführung? Wir begleiten Sie.
Sie denken über eine Stiftung nach?
Sie wollen Ihre Unternehmensnachfolge regeln, das Andenken an Ihr Lebenswerk bewahren, die Erhaltung des Familienvermögens und die Alimentierung Ihrer Familie sichern, zugleich steuerliche Vorteile nutzen – oder einfach nur Gutes tun? Dann kann eine Stiftung in unterschiedlicher Form, auch unternehmensverbunden, für Sie die ideale Lösung sein.
Wir beraten Sie insbesondere bei
- Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht / Schenkungsteuerrecht für Stifter
- Nachlassgestaltung unter Berücksichtigung des Gemeinnützigkeitsrechts
- Satzungsgestaltung und Antragsverfahren, Abstimmung mit Stiftungsaufsicht und Finanzamt
- Überprüfung der Gemeinnützigkeit und Steuerpflicht
- Unterstützung oder komplette Führung der Buchhaltung unter Beachtung der Vier-Sphären-Theorie
- Erstellung von Jahresabschlüssen, Vermögensübersichten und Einnahme-Überschuss-Rechnungen
- Erklärungen und Beratung zu Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und allen weiteren Steuerarten
- Beratung zum Spendenabzug und zur Rücklagen-Problematik
- Vertretung in steuerlichen Einspruchsverfahren
Ob Fragen zur Vorteilhaftigkeit einer Stiftungserrichtung oder zur laufenden Besteuerung von Vereinen: Bei uns bekommen Sie die passende Antwort zu allen Problemkreisen und Fragestellungen.